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Rundum Zusatzversicherung

Rundumzusatzversicherung

Rundum behandelt werden wie ein Privatpatient
  • Ambulant
  • Im Krankenhaus
  • Beim Zahnarzt
Rundum zusatzversichert
Diese Kombination aus Zusatzversicherungen für Zähne, ambulanter und stationärer Behandlungen in nur einem Tarif ist einzigartig am Markt. Gönnen Sie sich im Krankheitsfall die bestmögliche Behandlung mit unserem Rundumpaket, Tarif BestMed BMG.

Die Vorteile der DKV Rundumzusatzversicherung

  • Entscheiden Sie selbst, von welchem Arzt Sie sich behandeln lassen möchten. Mit dem Rundumpaket erhalten Sie volle Kostenerstattung auch für Privatärzte. Auch für Heilpraktiker bis zu 80% (bis 1.000 Euro im Jahr). Die Kostenerstattung für Arzneimittel erspart Ihnen Zuzahlungen und umfasst auch Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind. Immer wenn vorhanden, müssen die Leistungen der GKV bei der Erstattung berücksichtigt werden.
  • Suchen Sie sich das Krankenhaus aus, in dem Sie behandelt werden wollen. Mit dem Rundumpaket stehen Ihnen auch Privatkliniken offen. Im Krankenhaus können Sie sich vom Chefarzt behandeln lassen und im ruhigen Zweibettzimmer für eine baldige Genesung Kraft schöpfen.
  • Ist einmal Zahnersatz nötig, erhalten Sie dafür mit der Rundumzusatzversicherung bis zu 85% der Kosten erstattet. Um Ihre Zähne bestmöglich erhalten zu können, nutzen Sie 100% Kostenübernahme für Zahnbehandlungen und professionelle Zahnreinigung. Welcher Zahnarzt Sie behandelt, können Sie unabhängig vom Vorhandensein einer GKV-Kassenzulassung, selbst bestimmen. Die Leistungen der GKV sind bei der Erstattung zu berücksichtigen.
Die Rundum Zusatzversicherung im Detail

Ambulante Leistungen
Freie Arztwahl
Ärztliche Behandlung
Zu den ärztlichen Leistungen gehören Leistungen durch Spezialisten aller Fachrichtungen, Naturheilverfahren, Augenlasik, Psychotherapie, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und die Kinderwunschbehandlung sowie die ambulante Operation.
100%
Sehhilfen
Brillengestelle und Gläser sowie Kontaktlinsen, auch Tages- und Monatslinsen.
Bis zu 500 € innerhalb von 24 Monaten, für Neuanschaffungen oder Reparatur
Augenlasik 100% nach vorheriger schriftlicher Zusage
Hilfsmittel
Bestimmte aufgezählte Hilfsmittel (z.B. Gehstützen) können ohne vorherige Zusage direkt bezogen werden. Weitere Hilfsmittel werden nach vorheriger Zusage erstattet.
Voraussetzung ist die Verordnung durch den Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker.
100%
Psychotherapie
Wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht leistet, ist eine vorherige schriftliche Zusage erforderlich.
100% bis zu 30 Sitzungen, bis zu 80% ab der 31. Sitzung, bis zu 70% ab der 61. Sitzung
Vorsorgeuntersuchungen
Auch über die gesetzlich eingeführten Programme hinaus.
100 %
Ambulante Operationen 100%
Weitere Leistungen
Weitere Leistungen erhalten Sie für Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Heilmittel, Entziehungsmaßnahmen, Schutzimpfungen, Krankentransporte, Kinderwunschbehandlung, ambulante Entbindung, Hebamme und Entbindungspfleger. Die genauen Leistungshöhen dieser Leistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Zahnleistungen
Zahnbehandlung
einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und Zahnprophylaxe.
100%
Zahnersatz, Zahnkronen und Einlagefüllungen Bis zu 85%
Implantate Bis zu 85% bei bis zu sechs Implantaten je Kiefer
Kieferorthopädie bis zum 19. Lebensjahr 100%
Erstattung in den ersten 5 Jahren
je Versicherungsjahr für Zahnersatz, Zahnkronen, Einlagefüllungen, Implantate:
– Im 1. Jahr bis zu 1.000 €
– In den ersten 2 Jahren bis zu 2.000 €
– In den ersten 3 Jahren bis zu 3.000 €
– In den ersten 4 Jahren bis zu 4.000 €
– In den ersten 5 Jahren bis zu 5.000 €
Die Staffel entfällt ab dem 6. Jahr und immer bei Unfall.
bis zu 5.000 €
Stationäre Leistungen
Freie Krankenhauswahl
Krankenhäuser, die auch Kuren bzw. Rehabilitationsmaßnahmen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, nach schriftlicher Zusage.
Die Versicherungsleistungen bei Behandlungen im Ausland erfolgen im tariflichen Rahmen. Sie sind begrenzt auf die in Deutschland üblichen Kosten, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.
Privatärztliche Behandlung
Versichert sind ärztliche Leistungen im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnung für Arzte. Für Aufwendungen über die Höchstsätze hinaus erfolgt eine Erstattung, wenn diese durch krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse begründet sind. Die Aufwendungen müssen nach den Bemessungskriterien der Gebührenordnung angemessen sein.
100%
Zweibettzimmer
60% für das Einbettzimmer, wenn das Zweibettzimmer zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehört
100%
Einbettzimmer
Übernahme der Kosten für die Unterbringung im Einbettzimmer
hinzuwählbar
Weitere Leistungen und Besonderheiten
Vorübergehender Auslandsaufenthalt
Der gewöhnliche Aufenthalt muss weiterhin in Deutschland sein.
Bei vorübergehenden Aufenthalten im europäischen Ausland besteht Versicherungsschutz. Die Behandlungskosten werden bis zu der Höhe übernommen, wie sie im jeweiligen Land üblich sind.
Bei vorübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland besteht Versicherungsschutz bis zu 6 Monaten. Bei Reiseunfähigkeit maximal weitere 2 Monate. Die Behandlungskosten werden bis zur doppelten Höhe übernommen, wie sie bei einer Behandlung in Deutschland anfallen würden.
Für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport werden 100% der zusätzlichen Kosten übernommen, wenn der Rücktransport über die DKV organisiert wird. Sonst 80%.
Serviceleistungen
Gesundheitstelefon und 24-Stunden-Notruf-Service
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Nutzen Sie die umfangreichen Leistungen unserer Rundumzusatzversicherung, die Ihnen beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus Behandlung wie ein Privatpatient ermöglicht.

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  • Privatpatientenstatus beim Arzt
  • Zuschüsse für Sehhilfen

 

 

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Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Versicherung AG und dient Werbezwecken.